Ausbildung zum Gärtner / Gärtnerin Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

 

  • In unserem Unternehmen

 

Seit 1995 bilden wir Lehrlinge mit Erfolg aus. In der Regel bilden wir jedes Jahr zwei Lehrlinge aus. Wer sich bei uns bewerben möchte sollte vorab eine Tauglichkeitsuntersuchung beim Arzt durchführen lassen. Nach eine eingehendem Gespräch empfehlen wir jedem Bewerber, in unserem Betrieb ein ein- oder zweiwöchiges Praktikum durchzuführen. Hier habt Ihr die Möglichkeit den Beruf sowie den Betrieb kennen zu lernen.

 

  • Berufliche Tätigkeit

 

Der Landschaftsgärtner legt öffentliche Grünflächen und Privatgärten an. Zu seinen Tätigkeiten zählen unter anderem Boden-bewegungen und – aufbereitungen, Pflaster- und Pflanzarbeiten und anschließende Pflege der Grünflächen. Die Arbeiten werden fast ausschließlich im Freien ausgeführt.

 

  • Berufsausbildung

 

Die Ausbildung erfolgt im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule (Erfurt). In überbetrieblichen Ausbildungs-

stätten werden mehrere Lehrgänge absolviert. (Erfurt, Witzenhausen)

 

  • Ausbildungsdauer

 

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

 

  • Ausbildungsinhalte

 

Führung des Berichtshefts während der Ausbildung. Anlegen eines Herbariums und einer Samensammlung.

Pflanzenkenntnisse und deren Ansprüche, Pflanzenbestimmung, Pflanzenqualitäten beurteilen, Umgang mit der Pflanze, Kultur und Verwendung von Pflanzen

Bodenbestandteile und Bodenarten, Böden, Erden und Substrate

Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen ; Materialien und Werkstoffe

Betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge

Natur- und Umweltschutz ; rationelle Energie – und Materialverwendung

Arbeitsrecht- und Tarifrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

 

  • Prüfungen

 

Zur Ermittlung des Kenntnisstandes findet nach Hälfte der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mir der Abschlussprüfung zum Gärtner / Gärtnerin

In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse praktisch, schriftlich und mündlich geprüft

 

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